Mitarbeiterportrait mit verschränkten Armen vor einer Mooswand im Büro
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#Unternehmensfotografie

Corporate Fotografie und Mitarbeiterportraits

Imagebilder, Mitarbeiterportraits und Unternehmensreportage, bundesweit. Bilder, die ein Unternehmen zeigen statt es zu behaupten, mit Einwilligungen, die auch nach dem Ausscheiden noch tragen.

Portraits

Corporate Headshots

Headshot eines Mitarbeiters mit Brille im Cordhemd vor einer Mooswand
Headshot eines lächelnden Mitarbeiters im hellblauen Hemd vor einer Mooswand
Headshot einer Mitarbeiterin im schwarzen Hemd vor einer Mooswand
Headshot einer Mitarbeiterin im weißen Hemd vor neutralem hellem Studiohintergrund
Businessportrait im dunkelblauen Anzug vor grauem Studiohintergrund
Businessportrait im schwarzen Anzug vor grauem Studiohintergrund

Unternehmen

Corporate Photos

Drei Kolleginnen und Kollegen besprechen ein digitales Board im Workshop-Raum
Team im Besprechungsraum während einer Videokonferenz mit zugeschalteten Teilnehmern
Drei Kolleginnen und Kollegen arbeiten lachend gemeinsam an einem Laptop

Unternehmensfotografie hat zwei Adressaten: Kunden, die wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, und Kandidaten, die wissen wollen, wo sie landen. Beide Fragen beantwortet kein Text so schnell wie ein Bild, vorausgesetzt, es zeigt das Unternehmen wirklich, und die Mitarbeiterfotos darauf sind rechtlich sauber zustande gekommen.

Vier Formate, die regelmäßig verwechselt werden

In Briefings steht „Businessfotos" und meint vier verschiedene Dinge. Die Unterscheidung bestimmt Aufwand, Ort und am Ende, wofür die Bilder taugen.

Headshot

Kopf und Schulter, Blick in die Kamera, neutraler oder unscharfer Hintergrund. Das Arbeitspferd für LinkedIn, Xing und die Teamseite, reduziert auf Gesicht und Ausdruck, weil es meist klein ausgespielt wird.

Mitarbeiterportrait

Mehr Umgebung und mehr Körpersprache als der Headshot. Das entscheidende Merkmal bleibt dasselbe: der direkte Blick in die Kamera. Ein Portrait stellt eine Person vor.

Imagebild

Zeigt nicht die Person, sondern das Unternehmen als Ganzes: Räume, Außen- und Innenaufnahmen, inszenierte Szenen aus dem Geschäftsalltag. Quasi das Businessportrait der Firma.

Unternehmensreportage

Menschen in Interaktion, untereinander oder mit ihren Arbeitsgeräten, im echten Ablauf. Dokumentarisch, ohne Kamerablick. Das Material, das eine Karriereseite trägt, weil es nicht behauptet, sondern zeigt.

Warum echte Bilder und kein Stockmaterial

Der Nutzen ist real, aber schmaler, als er in Fotografen-Blogs behauptet wird. Rein dekorative Bilder werden auf einer Website ignoriert: der Handschlag über dem Schreibtisch, die Gruppe, die in eine Richtung lacht, in der nichts passiert. Gelesen werden die Bilder, auf denen echte Menschen aus dem Unternehmen zu sehen sind, und zwar deshalb, weil dort etwas zu sehen ist, das es nur bei diesem Unternehmen gibt. Das ist Erfahrungswissen, keine Messung.

Beziffern lässt sich der Effekt nicht. Eine Studie, die Unternehmensfotografie isoliert und ihren Effekt auf Abschlüsse oder Bewerbungszahlen misst, existiert nicht. Was bleibt, ist eine einfache Rechnung: Ein Bild, das nichts Eigenes zeigt, kostet Fläche und liefert nichts zurück.

Employer Branding: die Lücke, die Bilder schließen

Der Wirkmechanismus lässt sich nachzeichnen, ohne ihn zum Kausalbeweis aufzublasen. Wer sich bewirbt, entscheidet über die nächsten Jahre seines Arbeitslebens und weiß vorher nicht, wie es in dem Unternehmen wirklich zugeht: wie die Räume aussehen, wie miteinander gesprochen wird, wer die Kollegen sein werden. Die Stellenanzeige beantwortet das nicht, und die Karriereseite behauptet es meistens nur.

Genau diese Lücke schließen Reportagebilder und Mitarbeiterportraits. Sie zeigen die Arbeit, die Räume und die Gesichter, statt sie zu beschreiben, und sie tun das dort, wo das Unternehmen den Auftritt selbst in der Hand hat: auf der eigenen Website und der Karriereseite. Ob daraus mehr Bewerbungen werden, hängt an Dutzenden weiteren Faktoren. Die Lücke selbst ist real, und Stockmaterial schließt sie nicht: Ein gekauftes Großraumbüro zeigt jedes Unternehmen und deshalb keines.

Mitarbeiterfotos: was rechtlich gilt

Das Thema wird auf Kanzlei-Blogs verhandelt und auf Fotografen-Websites ausgespart. Dabei landet das Risiko beim Arbeitgeber, nicht beim Fotografen. Die folgenden Punkte sind Branchen- und Rechtsprechungswissen, keine Rechtsberatung; für den konkreten Fall gehört eine anwaltliche Prüfung dazu.

Schriftlich und freiwillig

Das Bundesarbeitsgericht hat am 11. Dezember 2014 entschieden (Az. 8 AZR 1010/13), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung schriftlich erfolgen muss. Eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht zuzustimmen besteht nicht. Freiwilligkeit ist zwingend. Kein Formalismus, sondern die Grundlage dafür, dass die Bilder überhaupt genutzt werden dürfen.

Nach dem Ausscheiden

Hier wird es teuer. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verurteilte am 27. Juli 2023 (Az. 3 Sa 33/22) einen Arbeitgeber zu 10.000 Euro Schadensersatz, weil er Aufnahmen eines ausgeschiedenen Mitarbeiters trotz mehrfacher Löschaufforderung rund neun Monate weiterverwendet hatte. Der Vorinstanz hatten 3.000 Euro genügt, dem Landesarbeitsgericht war das zu wenig. Ein Löschprozess gehört von Anfang an eingeplant.

KUG oder DSGVO: bis heute nicht geklärt

Ob § 22 Kunsturhebergesetz neben der DSGVO fortgilt, ist nicht abschließend geklärt. Erheblich ist der Unterschied beim Widerruf: Eine Einwilligung nach DSGVO ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar (Art. 7 Abs. 3), eine Einwilligung nach KUG nur bei wichtigem Grund. Die Praxis empfiehlt, vorsorglich den strengeren DSGVO-Maßstab einzuhalten.

Was in der Einwilligung stehen muss

Zwei Ebenen, die regelmäßig vermengt werden. § 26 Abs. 2 Satz 4 BDSG verpflichtet den Arbeitgeber, die beschäftigte Person in Textform über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO aufzuklären. Dass darüber hinaus Art, Ort und Kontext der Veröffentlichung konkret zu benennen sind, steht dort nicht; das folgt aus dem Bestimmtheitserfordernis der Einwilligung (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Eingewilligt werden kann nur in das, was benannt ist. Eingeholt wird die Einwilligung separat vom Arbeitsvertrag. Pauschaleinwilligungen sind unzulässig.

Quelle: BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 · LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023, 3 Sa 33/22 · § 26 BDSG (Gesetze im Internet)

Konsistenz, Ort und Vorbereitung

Eine Bilderserie für ein Unternehmen ist kein Shooting, sondern ein Standard, der über Jahre halten muss. Deshalb wird das Team mindestens zwei Wochen vorher gebrieft: Feine Karos, enge Streifen und Pepita flimmern im Bild. Moiré ist der häufigste Kleidungsfehler, Passform schlägt Marke.

Eine Lichtsetzung, ein Hintergrund, ein Bildschnitt

Dazu ein Retusche-Level, sonst zerfällt die Teamseite, sobald die ersten Nachzügler fotografiert werden. Und Nachzügler gibt es immer. Das Setup wird dokumentiert, jedes Nachshooting gegen dieselbe Referenz gefahren. Geliefert wird in kanalgerechten Zuschnitten: quadratisch für LinkedIn, 3:4 für die Website, dazu Print.

Vor Ort oder Studio

On-Location liefert echten Kontext und nebenbei Image- und Reportagematerial, kostet aber Licht, Platz und Betriebsruhe. Ein mobiles Studio im Unternehmen verbindet Konsistenz mit kurzen Wegen. Für Serien ist das die Standardlösung. Realistisch sind 20 bis 30 Minuten pro Person inklusive Warm-up und Pause, der Aufbau etwa eine halbe bis ganze Stunde vor dem ersten Termin.

Häufige Fragen zur Unternehmensfotografie

Was ist der Unterschied zwischen Headshot, Mitarbeiterportrait, Imagebild und Unternehmensreportage?

Der Headshot zeigt Kopf und Schulter mit Blick in die Kamera vor neutralem oder unscharfem Hintergrund und ist für LinkedIn, Xing und die Teamseite gedacht. Das Mitarbeiterportrait bringt mehr Umgebung und Körpersprache mit, behält aber den direkten Kamerablick als entscheidendes Merkmal. Das Imagebild zeigt nicht die Person, sondern das Unternehmen als Ganzes: Räume, Außen- und Innenaufnahmen, inszenierte Szenen aus dem Geschäftsalltag, quasi das Businessportrait der Firma. Die Unternehmensreportage dokumentiert die Interaktion von Menschen untereinander und mit ihren Arbeitsgeräten im echten Ablauf, ohne Kamerablick.

Findet das Shooting bei uns im Unternehmen oder in einem Studio statt, und wie lange dauert es?

Beides ist möglich und hat einen ehrlichen Trade-off. On-Location liefert echten Kontext und nebenbei Image- und Reportagematerial, kostet aber Licht, Platz und Betriebsruhe. Ein mobiles Studio im Unternehmen verbindet die Konsistenz einer Studioserie mit kurzen Wegen für die Belegschaft. Für Serien ist das die Standardlösung. Realistisch sind 20 bis 30 Minuten pro Person inklusive Warm-up und Pause; der Aufbau braucht etwa eine halbe bis ganze Stunde vor dem ersten Termin.

Was sollen unsere Mitarbeitenden anziehen?

Schlicht und passend. Feine Karos, enge Streifen und Pepita flimmern im Bild. Dieser Moiré-Effekt ist der häufigste Kleidungsfehler und lässt sich nachträglich nur mit Aufwand mildern. Passform schlägt Marke: Ein gut sitzendes einfarbiges Teil wirkt im Bild besser als ein teures, das nicht sitzt. Wichtig ist, das Team mindestens zwei Wochen vorher zu briefen, damit die Hinweise auch ankommen.

Brauchen unsere Mitarbeitenden eine schriftliche Einwilligung?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 11. Dezember 2014 entschieden (Az. 8 AZR 1010/13), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos schriftlich erfolgen muss. Ebenso wichtig: Es besteht keine arbeitsvertragliche Nebenpflicht zuzustimmen. Freiwilligkeit ist zwingend, niemand kann verpflichtet werden. Die Einwilligung wird separat vom Arbeitsvertrag eingeholt. Über den Zweck der Datenverarbeitung und über das Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Arbeitgeber nach § 26 Abs. 2 Satz 4 BDSG in Textform aufklären; dass zusätzlich Art, Ort und Kontext der Veröffentlichung konkret benannt werden, folgt aus dem Bestimmtheitserfordernis der Einwilligung (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Pauschaleinwilligungen sind unzulässig. Das ist Rechtsprechungswissen, keine Rechtsberatung.Quelle: BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13

Was passiert mit den Bildern, wenn jemand das Unternehmen verlässt?

Das ist der Punkt, an dem es teuer wird. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verurteilte am 27. Juli 2023 (Az. 3 Sa 33/22) einen Arbeitgeber zu 10.000 Euro Schadensersatz, weil er Aufnahmen eines ausgeschiedenen Mitarbeiters trotz mehrfacher Löschaufforderung rund neun Monate weiterverwendet hatte. Der Vorinstanz hatten 3.000 Euro genügt, dem Landesarbeitsgericht war das zu wenig. Deshalb gehört ein Löschprozess von Anfang an eingeplant: Wo liegen welche Bilder, wer nimmt sie in welcher Frist heraus, und wer prüft das nach. Keine Rechtsberatung: im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023, 3 Sa 33/22

Kann ein Mitarbeiter seine Einwilligung widerrufen?

Das hängt daran, welcher Maßstab gilt, und genau das ist bis heute nicht abschließend geklärt. Ob § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) neben der DSGVO fortgilt, ist rechtlich offen. Praktisch erheblich ist der Unterschied beim Widerruf: Eine Einwilligung nach DSGVO ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar (Art. 7 Abs. 3), eine Einwilligung nach KUG nur bei wichtigem Grund. Die Empfehlung der Praxis lautet, vorsorglich den strengeren DSGVO-Maßstab einzuhalten und den Widerruf organisatorisch einzuplanen, statt auf die günstigere Auslegung zu setzen.

Welche Nutzungsrechte erhalten wir?

Das gehört vor dem Shooting geklärt und schriftlich fixiert: nach Kanal, Dauer, Gebiet und Exklusivität. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, das Unternehmen erhält Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang; ein Buy-out ist die weitreichende Variante davon. Für ein Unternehmen sinnvoll ist eine Regelung, die sämtliche eigenen Kanäle abdeckt: Website, Karriereseite, LinkedIn und andere Netzwerke, Print und Presse. Was hinterher verhandelt wird, wird teurer als das, was vorher steht.

Wie bleiben die Bilder konsistent, wenn später jemand dazukommt?

Indem der Standard von Anfang an einer ist: eine Lichtsetzung, ein Hintergrund, ein Bildschnitt, ein Retusche-Level. Ohne das zerfällt die Teamseite, sobald die ersten Nachzügler fotografiert werden. Nachzügler gibt es immer. Deshalb wird das Setup dokumentiert und jedes Nachshooting gegen dieselbe Referenz gefahren, statt neu zu improvisieren. Ausgeliefert wird in kanalgerechten Zuschnitten: quadratisch für LinkedIn, 3:4 für die Website, dazu die Auflösung für Print.

Einige Mitarbeitende stehen nicht gern vor der Kamera. Wie gehen Sie damit um?

Mit Zeit und mit Alternativen. Die 20 bis 30 Minuten pro Person sind genau deshalb angesetzt: Warm-up und Pause gehören dazu, weil die ersten Minuten selten die guten sind. Wer den direkten Kamerablick nicht mag, ist in der Reportage besser aufgehoben. Dort entstehen Bilder im echten Ablauf, ohne dass jemand in die Kamera schauen muss. Und rechtlich wie praktisch gilt dasselbe: Es besteht keine Pflicht zuzustimmen, Freiwilligkeit ist zwingend. Wer nicht möchte, wird nicht fotografiert.Quelle: BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13

Was kostet Unternehmensfotografie?

Das hängt am Umfang. Die Kostentreiber sind: Anzahl der zu fotografierenden Personen, welche der vier Formate gebraucht werden, Anzahl der Standorte und Drehtage, ob on-location oder mit mobilem Studio gearbeitet wird, die Zahl der Image- und Reportagemotive, die Bearbeitungstiefe und der vereinbarte Umfang der Nutzungsrechte nach Kanal, Dauer und Gebiet. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, und Sie erhalten ein Angebot, das Ihren Fall abbildet.