
#Unternehmensfotografie
Corporate Fotografie und Mitarbeiterportraits
Imagebilder, Mitarbeiterportraits und Unternehmensreportage, bundesweit. Bilder, die ein Unternehmen zeigen statt es zu behaupten, mit Einwilligungen, die auch nach dem Ausscheiden noch tragen.
Portraits
Corporate Headshots






Unternehmen
Corporate Photos



Unternehmensfotografie hat zwei Adressaten: Kunden, die wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, und Kandidaten, die wissen wollen, wo sie landen. Beide Fragen beantwortet kein Text so schnell wie ein Bild, vorausgesetzt, es zeigt das Unternehmen wirklich, und die Mitarbeiterfotos darauf sind rechtlich sauber zustande gekommen.
Vier Formate, die regelmäßig verwechselt werden
In Briefings steht „Businessfotos" und meint vier verschiedene Dinge. Die Unterscheidung bestimmt Aufwand, Ort und am Ende, wofür die Bilder taugen.
Headshot
Kopf und Schulter, Blick in die Kamera, neutraler oder unscharfer Hintergrund. Das Arbeitspferd für LinkedIn, Xing und die Teamseite, reduziert auf Gesicht und Ausdruck, weil es meist klein ausgespielt wird.
Mitarbeiterportrait
Mehr Umgebung und mehr Körpersprache als der Headshot. Das entscheidende Merkmal bleibt dasselbe: der direkte Blick in die Kamera. Ein Portrait stellt eine Person vor.
Imagebild
Zeigt nicht die Person, sondern das Unternehmen als Ganzes: Räume, Außen- und Innenaufnahmen, inszenierte Szenen aus dem Geschäftsalltag. Quasi das Businessportrait der Firma.
Unternehmensreportage
Menschen in Interaktion, untereinander oder mit ihren Arbeitsgeräten, im echten Ablauf. Dokumentarisch, ohne Kamerablick. Das Material, das eine Karriereseite trägt, weil es nicht behauptet, sondern zeigt.
Warum echte Bilder und kein Stockmaterial
Der Nutzen ist real, aber schmaler, als er in Fotografen-Blogs behauptet wird. Rein dekorative Bilder werden auf einer Website ignoriert: der Handschlag über dem Schreibtisch, die Gruppe, die in eine Richtung lacht, in der nichts passiert. Gelesen werden die Bilder, auf denen echte Menschen aus dem Unternehmen zu sehen sind, und zwar deshalb, weil dort etwas zu sehen ist, das es nur bei diesem Unternehmen gibt. Das ist Erfahrungswissen, keine Messung.
Beziffern lässt sich der Effekt nicht. Eine Studie, die Unternehmensfotografie isoliert und ihren Effekt auf Abschlüsse oder Bewerbungszahlen misst, existiert nicht. Was bleibt, ist eine einfache Rechnung: Ein Bild, das nichts Eigenes zeigt, kostet Fläche und liefert nichts zurück.
Employer Branding: die Lücke, die Bilder schließen
Der Wirkmechanismus lässt sich nachzeichnen, ohne ihn zum Kausalbeweis aufzublasen. Wer sich bewirbt, entscheidet über die nächsten Jahre seines Arbeitslebens und weiß vorher nicht, wie es in dem Unternehmen wirklich zugeht: wie die Räume aussehen, wie miteinander gesprochen wird, wer die Kollegen sein werden. Die Stellenanzeige beantwortet das nicht, und die Karriereseite behauptet es meistens nur.
Genau diese Lücke schließen Reportagebilder und Mitarbeiterportraits. Sie zeigen die Arbeit, die Räume und die Gesichter, statt sie zu beschreiben, und sie tun das dort, wo das Unternehmen den Auftritt selbst in der Hand hat: auf der eigenen Website und der Karriereseite. Ob daraus mehr Bewerbungen werden, hängt an Dutzenden weiteren Faktoren. Die Lücke selbst ist real, und Stockmaterial schließt sie nicht: Ein gekauftes Großraumbüro zeigt jedes Unternehmen und deshalb keines.
Mitarbeiterfotos: was rechtlich gilt
Das Thema wird auf Kanzlei-Blogs verhandelt und auf Fotografen-Websites ausgespart. Dabei landet das Risiko beim Arbeitgeber, nicht beim Fotografen. Die folgenden Punkte sind Branchen- und Rechtsprechungswissen, keine Rechtsberatung; für den konkreten Fall gehört eine anwaltliche Prüfung dazu.
Schriftlich und freiwillig
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11. Dezember 2014 entschieden (Az. 8 AZR 1010/13), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung schriftlich erfolgen muss. Eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht zuzustimmen besteht nicht. Freiwilligkeit ist zwingend. Kein Formalismus, sondern die Grundlage dafür, dass die Bilder überhaupt genutzt werden dürfen.
Nach dem Ausscheiden
Hier wird es teuer. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verurteilte am 27. Juli 2023 (Az. 3 Sa 33/22) einen Arbeitgeber zu 10.000 Euro Schadensersatz, weil er Aufnahmen eines ausgeschiedenen Mitarbeiters trotz mehrfacher Löschaufforderung rund neun Monate weiterverwendet hatte. Der Vorinstanz hatten 3.000 Euro genügt, dem Landesarbeitsgericht war das zu wenig. Ein Löschprozess gehört von Anfang an eingeplant.
KUG oder DSGVO: bis heute nicht geklärt
Ob § 22 Kunsturhebergesetz neben der DSGVO fortgilt, ist nicht abschließend geklärt. Erheblich ist der Unterschied beim Widerruf: Eine Einwilligung nach DSGVO ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar (Art. 7 Abs. 3), eine Einwilligung nach KUG nur bei wichtigem Grund. Die Praxis empfiehlt, vorsorglich den strengeren DSGVO-Maßstab einzuhalten.
Was in der Einwilligung stehen muss
Zwei Ebenen, die regelmäßig vermengt werden. § 26 Abs. 2 Satz 4 BDSG verpflichtet den Arbeitgeber, die beschäftigte Person in Textform über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO aufzuklären. Dass darüber hinaus Art, Ort und Kontext der Veröffentlichung konkret zu benennen sind, steht dort nicht; das folgt aus dem Bestimmtheitserfordernis der Einwilligung (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). Eingewilligt werden kann nur in das, was benannt ist. Eingeholt wird die Einwilligung separat vom Arbeitsvertrag. Pauschaleinwilligungen sind unzulässig.
Quelle: BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 · LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023, 3 Sa 33/22 · § 26 BDSG (Gesetze im Internet)
Konsistenz, Ort und Vorbereitung
Eine Bilderserie für ein Unternehmen ist kein Shooting, sondern ein Standard, der über Jahre halten muss. Deshalb wird das Team mindestens zwei Wochen vorher gebrieft: Feine Karos, enge Streifen und Pepita flimmern im Bild. Moiré ist der häufigste Kleidungsfehler, Passform schlägt Marke.
Eine Lichtsetzung, ein Hintergrund, ein Bildschnitt
Dazu ein Retusche-Level, sonst zerfällt die Teamseite, sobald die ersten Nachzügler fotografiert werden. Und Nachzügler gibt es immer. Das Setup wird dokumentiert, jedes Nachshooting gegen dieselbe Referenz gefahren. Geliefert wird in kanalgerechten Zuschnitten: quadratisch für LinkedIn, 3:4 für die Website, dazu Print.
Vor Ort oder Studio
On-Location liefert echten Kontext und nebenbei Image- und Reportagematerial, kostet aber Licht, Platz und Betriebsruhe. Ein mobiles Studio im Unternehmen verbindet Konsistenz mit kurzen Wegen. Für Serien ist das die Standardlösung. Realistisch sind 20 bis 30 Minuten pro Person inklusive Warm-up und Pause, der Aufbau etwa eine halbe bis ganze Stunde vor dem ersten Termin.




