Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027: Wann ein Software-Update Sie zum Hersteller macht
Am 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie aufgehoben, und die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ohne Übergangsfrist. Software zählt nach Artikel 3 Nummer 3 erstmals ausdrücklich als Sicherheitsbauteil, und wer eine wesentliche Veränderung vornimmt, gilt nach Artikel 18 als Hersteller. Zwei Buchstaben in Artikel 3 Nummer 16 entscheiden aber darüber, dass die große Mehrheit der Updates gerade nicht darunter fällt.