Behandlungszimmer einer Zahnarztpraxis in warmem Licht
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#Praxisfotografie

Praxisfotografie für Arztpraxen und Kliniken

Bilder, die Vertrauen aufbauen und vor Kammer und Abmahnung standhalten. Bundesweit für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken.

Empfangsbereich einer Zahnarztpraxis
Zahnärztliche Instrumente auf der Ablage
Medizintechnische Ausstattung im Behandlungszimmer
Detailaufnahme steriler Instrumente
Behandlungszimmer einer Zahnarztpraxis
Behandlungseinheit mit Instrumententräger

Patienten entscheiden über eine Praxis, bevor sie sie betreten. Ärztliche Werbung ist rechtlich eng begrenzt, und genau deshalb tragen Bilder einen überproportionalen Teil der Kommunikation: Sie zeigen, was man nicht behaupten darf.

Warum Praxisfotos über die Patientenentscheidung mitentscheiden

Eine repräsentative Befragung der Bertelsmann Stiftung zeigt, wie früh die Entscheidung fällt: 60 Prozent der Nutzer von Arztbewertungsportalen haben sich aufgrund dort gefundener Informationen schon einmal für einen bestimmten Arzt entschieden, 43 Prozent schon einmal dagegen. Bei den unter 40-jährigen Portalnutzern war die Online-Bewertung sogar in 70 Prozent der Fälle ausschlaggebend für die Arztwahl.

Was auf diesen Bildern zu sehen ist, wirkt messbar. Eine Querschnittsstudie im BMJ Open befragte 4.062 Patienten an zehn US-Universitätskliniken: 53 Prozent gaben an, die Kleidung ihres Arztes sei ihnen wichtig, über ein Drittel sagte, sie beeinflusse die Zufriedenheit. Formelle Kleidung mit weißem Kittel schnitt insgesamt am besten ab. Der Befund ist allerdings kontextabhängig: Bei Chirurgen und in der Notaufnahme lagen Kasacks vorn, und bei der Zugänglichkeit war der Vorsprung statistisch nicht gesichert.

Quelle: Bertelsmann Stiftung / Weisse Liste, 2016 · Petrilli et al., BMJ Open 2018

Was wir in Ihrer Praxis fotografieren

Der Bilderbogen entsteht aus dem, was Patienten vor der ersten Behandlung wissen wollen: Wer behandelt mich, wie sieht es dort aus, und ist die Ausstattung auf der Höhe?

Team und Porträts

Einheitliche Porträts für Website, Aushang und Portale: eine Lichtsetzung, ein Bildschnitt, ein Bearbeitungsstand. Damit die Teamseite nicht zerfällt, sobald jemand später dazukommt.

Räume und Architektur

Empfang, Wartebereich, Behandlungszimmer. Leere Räume wirken befremdlich, deshalb werden Situationen mit Menschen geplant statt Möbel dokumentiert.

Behandlungssituationen und Ausstattung

Abläufe und Geräte als Beleg für fachliche Sorgfalt: mit dem Team, mit Models oder mit Patienten, deren Einwilligung vorliegt.

Bildsprache, die Vertrauen erzeugt

Im Gesundheitsbereich geht es nicht um Hochglanz, sondern um Glaubwürdigkeit. Die Bilder sind präzise gesetzt, aber nicht künstlich: Was weiß ist, bleibt weiß. Farbtreue ist hier kein ästhetisches Detail, sondern eine Aussage über Hygiene und Sorgfalt. Ein Stich ins Gelbliche unterläuft genau die Botschaft, die der Raum transportieren soll.

Der häufigste Fehler ist billiger zu haben und teurer zu bezahlen: Stockfotos. Sie zeigen nicht Ihre Räume und nicht Ihr Team. Mit etwas Pech stehen sie wenige Wochen später auf der Website der Praxis zwei Straßen weiter. Der einzige Grund, warum Praxisbilder überhaupt Vertrauen erzeugen, ist, dass sie echt sind.

Rechtssicher fotografieren: DSGVO, KUG und HWG

Ein Praxisshooting ist kein Businessshooting mit Kitteln. Es berührt drei Rechtsgebiete gleichzeitig, und das entscheidet mit, welche Motive überhaupt entstehen dürfen.

Patienten: Gesundheitsdaten, nicht bloß Personen im Bild

Ein Patient im Wartezimmer ist datenschutzrechtlich keine Person auf einem Foto, sondern ein Gesundheitsdatum nach Artikel 9 DSGVO. Aufnahmen mit Patienten sind möglich, aber nur mit ausdrücklicher, informierter und nachweisbarer Einwilligung. Eine mündliche Zusage ist im Streitfall wertlos.

Deshalb wird vor dem Shooting festgelegt, welche Motive überhaupt Patienten zeigen sollen, die Einwilligung wird schriftlich eingeholt und dokumentiert, und sie bleibt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wo das nicht praktikabel ist, übernehmen Models oder Teammitglieder die Situation. Das Bild wird dadurch nicht schlechter, nur planbarer.

Mitarbeitende: schriftlich, freiwillig, und über den Austritt hinaus

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Einwilligung schriftlich erfolgen muss und niemand aus dem Arbeitsvertrag heraus verpflichtet ist, ihr zuzustimmen. Sie erlischt aber auch nicht automatisch, wenn jemand die Praxis verlässt. Ein Widerruf braucht einen plausiblen Grund. Die Einwilligung gehört separat vom Arbeitsvertrag eingeholt, mit Angaben zu Zweck, Dauer und Umfang.

Was das Heilmittelwerbegesetz erlaubt und was nicht

Der weiße Kittel darf gezeigt werden: Das Verbot der bildlichen Darstellung in Berufskleidung nach § 11 Absatz 1 Nummer 4 HWG wurde zum 26. Oktober 2012 aufgehoben. Das hält sich hartnäckig als Mythos und kostet Praxen bis heute gute Motive.

Umgekehrt gilt: Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit darf nicht mit vergleichenden Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden (§ 11 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 HWG). Ein Passwortschutz hilft dabei nicht, und der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro.

Entscheidend ist, was „operativ" bedeutet, und da irren viele. Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden, dass schon der Eingriff mit einer Kanüle darunter fällt: Unterspritzungen mit Hyaluron zur Korrektur von Nase oder Kinn sind erfasst, obwohl niemand sie eine Operation nennen würde (Az. I ZR 170/24, Klägerin war eine Verbraucherzentrale). Wer Botox- oder Filler-Ergebnisse als Vorher-Nachher zeigt, weil das ja keine OP sei, liegt falsch. Liegt eine medizinische Indikation erkennbar vor, greift dieses Verbot nicht; die übrigen Werbeverbote des HWG und des UWG bleiben davon unberührt. Das ist Rechtsprechungswissen und keine Rechtsberatung: Im Zweifel gehört der konkrete Fall anwaltlich geprüft.

Quelle: Art. 9 DSGVO, VO (EU) 2016/679 (EUR-Lex) · BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 · § 11 HWG (Gesetze im Internet) · § 15 HWG (Gesetze im Internet)

Der Ablauf

Vor dem Shooting steht eine schriftliche Fotoregie: Wer wird in welcher Situation fotografiert, welche Räume, welche Reihenfolge. Das klingt bürokratisch und spart am Shooting-Tag die teuerste Ressource: Zeit, in der die Praxis nicht behandelt.

Anschließend wird gezielt fotografiert statt gesammelt, die Auswahl läuft über eine Galerie, und geliefert wird in den Zuschnitten und Auflösungen, die Website, Portale und Print jeweils brauchen. Der Umfang der Nutzungsrechte wird vorher schriftlich festgelegt, nicht hinterher verhandelt.

Häufige Fragen zur Praxisfotografie

Dürfen Patienten auf den Fotos zu sehen sein?

Ja, aber nur mit ausdrücklicher, informierter und nachweisbarer Einwilligung: Patientenaufnahmen sind Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO, nicht bloß Personenfotos. Eine mündliche Zusage ist im Streitfall wertlos. Die Einwilligung wird vor dem Shooting schriftlich eingeholt und dokumentiert und bleibt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Wo Patienten nicht infrage kommen, übernehmen Models oder Teammitglieder die Situation.Quelle: Art. 9 DSGVO, VO (EU) 2016/679 (EUR-Lex)

Brauchen Mitarbeitende eine schriftliche Einwilligung, und was passiert, wenn jemand kündigt?

Ja, schriftlich und separat vom Arbeitsvertrag, mit Angaben zu Zweck, Dauer und Umfang. Aus dem Arbeitsverhältnis heraus besteht keine Pflicht zuzustimmen. Umgekehrt erlischt eine erteilte Einwilligung nicht automatisch mit dem Austritt: Das Bundesarbeitsgericht verlangt für den Widerruf einen plausiblen Grund.Quelle: BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13

Dürfen wir Ärztinnen und Ärzte im weißen Kittel zeigen?

Ja. Das Verbot der bildlichen Darstellung in Berufskleidung nach § 11 Absatz 1 Nummer 4 HWG wurde zum 26. Oktober 2012 aufgehoben. Die gegenteilige Annahme ist einer der langlebigsten Irrtümer im Praxismarketing.Quelle: § 11 HWG (Gesetze im Internet)

Sind Vorher-Nachher-Bilder erlaubt?

Bei plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit nicht: § 11 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 HWG verbietet die vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Passwortschutz ändert daran nichts, der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro. Wichtig ist der Umfang des Begriffs: Der Bundesgerichtshof hat am 31. Juli 2025 entschieden, dass bereits ein Eingriff mit der Kanüle erfasst ist, also auch Unterspritzungen mit Hyaluron (Az. I ZR 170/24). Die verbreitete Annahme, für Botox und Filler gelte das Verbot nicht, weil es keine Operation sei, trifft nicht zu. Liegt eine medizinische Indikation erkennbar vor, greift dieses Verbot nicht. Das ist Rechtsprechungswissen und keine Rechtsberatung.Quelle: BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24 (Pressemitteilung)

Muss die Praxis für das Shooting schließen?

Empfehlenswert ist ein halber oder ganzer Tag ohne Sprechstunde. Im laufenden Betrieb entstehen Zeitdruck, Hygiene- und Datenschutzprobleme gleichzeitig, und die Bilder sehen aus wie unter Zeitdruck entstanden. Reine Raumaufnahmen ohne Team gehen auch in einem kürzeren Fenster.

Was soll das Team anziehen?

Schlicht und passend. In einer Querschnittsstudie im BMJ Open mit 4.062 Patienten an US-Universitätskliniken schnitt formelle Kleidung mit weißem Kittel insgesamt am besten ab; 53 Prozent der Befragten halten Arztkleidung für wichtig. Der Befund gilt aber nicht überall gleich: In der Notaufnahme und bei Chirurgen wurden Kasacks bevorzugt. Feine Muster wie enge Streifen oder Pepita flimmern im Bild und sollten vermieden werden.Quelle: Petrilli et al., BMJ Open 2018

Sind Stockfotos nicht die günstigere Lösung?

Kurzfristig ja. Sie zeigen aber weder Ihre Räume noch Ihr Team, und dieselben Motive stehen lizenzfrei auch der Konkurrenz zur Verfügung. Der Grund, warum Praxisbilder überhaupt Vertrauen erzeugen, ist ihre Echtheit. Genau die kauft man bei Stockmaterial nicht mit.

Welche Nutzungsrechte erhalten wir?

Das gehört vor dem Shooting geklärt und schriftlich fixiert: für welche Kanäle, wie lange, in welchem Gebiet. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, die Praxis erhält Nutzungsrechte in vereinbartem Umfang. Für eine Praxis sinnvoll ist eine Regelung, die sämtliche eigenen Kanäle abdeckt: Website, Portale, Print und Social Media.

Arbeiten Sie auch außerhalb von Frankfurt?

Ja, wir fotografieren bundesweit. Für Praxen außerhalb des Rhein-Main-Gebiets planen wir das Shooting so, dass Anreise und Aufbau in einen zusammenhängenden Termin fallen, in der Regel ein halber oder ganzer Tag vor Ort.

Was kostet professionelle Praxisfotografie?

Das hängt am Umfang: Praxisgröße, Teamgröße, Anzahl der Motive, ob Models oder Statisten nötig sind, Bearbeitungstiefe und der vereinbarte Umfang der Nutzungsrechte. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch und Sie erhalten ein Angebot, das genau Ihren Fall abbildet.