
#Foodfotografie
Foodfotografie für Restaurants und Gastronomie
Fotos von echtem, servierbarem Essen für die Speisekarte, für Google und für Lieferplattformen. Bundesweit für Restaurants, Cafés und Bars.





Die Speisekarte ist der Ort, an dem sich der Gast entscheidet. Auf Lieferplattformen ist das Foto oft das Einzige, was er vom Gericht sieht. Foodfotografie für die Gastronomie muss deshalb zweierlei leisten: das Gericht präzise zeigen und dem standhalten, was danach serviert wird.
Warum Handyfotos der Speisekarte schaden
Fast jede Küche hat Handyfotos. Dass sie auf der Karte selten tragen, hat drei technische Gründe.
Der erste ist die Bauweise: Der Blitz sitzt neben der Linse. Licht aus Kamerarichtung löscht die Schatten, aus denen Struktur entsteht: Kruste, Glanz, Tiefe. Ein New Yorker Restaurantfotograf nennt das den häufigsten Fehler überhaupt: nicht falsch belichtet, sondern flach.
Der zweite ist der Raum. Restaurants haben Mischlicht: Kunstlicht um 2.700 Kelvin trifft auf Tageslicht um 5.500 Kelvin. Kein einzelner Weißabgleich korrigiert beides. Was am Fenster stimmt, kippt unter der Hängeleuchte ins Orange. Handys backen den Weißabgleich fest ins JPEG; ein RAW lässt die Korrektur später zu.
Der dritte steht in Googles Vorgaben: Fotos im Unternehmensprofil sollen scharf und gut belichtet sein, ohne erhebliche Bearbeitungen oder übermäßige Filter. Damit fällt beides durch: Schnappschuss und Filter-Rettung.
Welche Perspektive das Gericht verträgt
Es gibt keine richtige Kamerahöhe, es gibt drei, und das Gericht entscheidet, welche. Die Leitfrage lautet: Welche der drei Perspektiven zeigt die Details dieses Gerichts am besten?
Top-Down, 90 Grad: für flache Gerichte
Alles, dessen Detail von oben liegt: Pizza, Suppen, Pasta, Salate, Tafelszenen. Die Aufsicht zeigt die volle Fläche und die Anordnung der Zutaten. Höhe zeigt sie nicht.
Eye-Level, 0 Grad: für gestapelte Gerichte
Sandwiches, Burger, Drinks, Flaschen, Torten: Auf Augenhöhe wird die Schichtung sichtbar. Für eine Suppe ist die Perspektive untauglich. Man sieht die Schüsselwand und sonst nichts.
45 Grad: die Perspektive des Gastes
Der Blickwinkel dessen, der sich zum Essen hinsetzt. Er zeigt Fläche und Höhe zugleich und ist der Standard für plattierte Hauptgerichte.
Echtes Essen, keine Tricks
Motoröl statt Sirup, Rasierschaum statt Sahne, Kartoffelbrei statt Eis: Die bekannten Food-Stylist-Tricks stammen aus der Werbeproduktion. Für eine Speisekarte sind sie das falsche Werkzeug und rechtlich heikel.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) verbietet in Artikel 7 die Irreführung über die Eigenschaften eines Lebensmittels; Absatz 4 stellt ausdrücklich klar, dass das Verbot auch für die Werbung gilt. Parallel dazu ist nach § 5 UWG irreführend, wer unwahre Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware einschließlich ihrer Beschaffenheit macht. Ein Foto ist eine solche Angabe.
Für Gastronomie heißt das: echtes, servierbares Essen, plattiert für die Kamera, aber jederzeit essbar. Kein Handicap, sondern ein Verkaufsargument: Was auf dem Bild steht, steht später auf dem Tisch.
Was Fotos auf der Speisekarte bewirken
Hou, Yang und Sun untersuchten 2017 im International Journal of Hospitality Management (Band 60, Seiten 94 bis 103), wie Fotos auf der Speisekarte wirken. Bei Gerichten mit klaren, beschreibenden Namen heben Fotos Einstellung, Zahlungsbereitschaft und Kaufabsicht. Bei mehrdeutig benannten wirken sie nur bei einem Teil der Gäste positiv. Bei visuell orientierten Gästen können sie sogar schaden.
Fotos wirken also nicht pauschal, und damit ist „Fotos ja oder nein" die falsche Frage. Bild und Benennung gehören zusammen gedacht: Ein Foto ersetzt keinen Namen, der offenlässt, was auf den Teller kommt, und ein präziser Name macht das Foto nicht überflüssig. Für die Karte heißt das, beides in einem Zug zu entscheiden, statt Fotos nachträglich über eine bestehende Karte zu legen.
Quelle: Hou, Yang & Sun, Int. J. of Hospitality Management 60 (2017), S. 94 bis 103
Der Ablauf im laufenden Betrieb
Ein Restaurant ist kein Studio, sondern ein Betrieb mit Öffnungszeiten. Es gibt drei Zeitfenster: vor dem Service läuft die Vorbereitung ohne den Druck des Betriebs; während des Service entstehen die lebendigsten Bilder unter dem größten Stress; im geschlossenen Haus ist die Kontrolle maximal.
Das Interieur wird zuerst fotografiert, solange alles sauber und aufgeräumt ist. Für die Gerichte braucht es einen festen Ansprechpartner aus der Küche, der die Reihenfolge taktet. Sonst kommen die Teller schneller, als die Kamera frei wird, und stehen tot, bevor sie im Bild sind. In der Küche gilt: nah genug für echte Action, ohne im Weg zu stehen.
Nutzungsrechte und Kanäle
Wer die Bilder wo verwenden darf, regelt § 31 UrhG. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung, ohne andere davon auszuschließen; das ausschließliche Recht schließt alle anderen aus. Beide lassen sich räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken. Für Gastronomie sinnvoll ist eine Regelung, die alle eigenen Kanäle abdeckt: Google Business Profile, Lieferplattformen, Instagram, eigene Website und gedruckte Karte. Vereinbart wird das vor dem Termin.
Quelle: § 31 UrhG




