Gedeckte Tafel mit frittierten Rollen, Suppe und einer Karaffe Saft im warmen Licht
← Zurück zur Übersicht

#Foodfotografie

Foodfotografie für Restaurants und Gastronomie

Fotos von echtem, servierbarem Essen für die Speisekarte, für Google und für Lieferplattformen. Bundesweit für Restaurants, Cafés und Bars.

Hand hebt mit Stäbchen ein Maki mit Lachs von der Platte
Hand taucht ein Croissant in Milchschaum, daneben Kaffee und weitere Croissants
Gedämpfte Teigtaschen im Bambuskorb, von oben fotografiert
Beeren-Limonade im Glas, der Spritzer in der Bewegung eingefroren
Sushi-Rollen auf der Platte, während Sesam darüber rieselt
Dessert mit Sahnetupfer und Kirschen, von oben auf einem Holzbrett

Die Speisekarte ist der Ort, an dem sich der Gast entscheidet. Auf Lieferplattformen ist das Foto oft das Einzige, was er vom Gericht sieht. Foodfotografie für die Gastronomie muss deshalb zweierlei leisten: das Gericht präzise zeigen und dem standhalten, was danach serviert wird.

Warum Handyfotos der Speisekarte schaden

Fast jede Küche hat Handyfotos. Dass sie auf der Karte selten tragen, hat drei technische Gründe.

Der erste ist die Bauweise: Der Blitz sitzt neben der Linse. Licht aus Kamerarichtung löscht die Schatten, aus denen Struktur entsteht: Kruste, Glanz, Tiefe. Ein New Yorker Restaurantfotograf nennt das den häufigsten Fehler überhaupt: nicht falsch belichtet, sondern flach.

Der zweite ist der Raum. Restaurants haben Mischlicht: Kunstlicht um 2.700 Kelvin trifft auf Tageslicht um 5.500 Kelvin. Kein einzelner Weißabgleich korrigiert beides. Was am Fenster stimmt, kippt unter der Hängeleuchte ins Orange. Handys backen den Weißabgleich fest ins JPEG; ein RAW lässt die Korrektur später zu.

Der dritte steht in Googles Vorgaben: Fotos im Unternehmensprofil sollen scharf und gut belichtet sein, ohne erhebliche Bearbeitungen oder übermäßige Filter. Damit fällt beides durch: Schnappschuss und Filter-Rettung.

Quelle: Google: Fotorichtlinien für das Unternehmensprofil

Welche Perspektive das Gericht verträgt

Es gibt keine richtige Kamerahöhe, es gibt drei, und das Gericht entscheidet, welche. Die Leitfrage lautet: Welche der drei Perspektiven zeigt die Details dieses Gerichts am besten?

Top-Down, 90 Grad: für flache Gerichte

Alles, dessen Detail von oben liegt: Pizza, Suppen, Pasta, Salate, Tafelszenen. Die Aufsicht zeigt die volle Fläche und die Anordnung der Zutaten. Höhe zeigt sie nicht.

Eye-Level, 0 Grad: für gestapelte Gerichte

Sandwiches, Burger, Drinks, Flaschen, Torten: Auf Augenhöhe wird die Schichtung sichtbar. Für eine Suppe ist die Perspektive untauglich. Man sieht die Schüsselwand und sonst nichts.

45 Grad: die Perspektive des Gastes

Der Blickwinkel dessen, der sich zum Essen hinsetzt. Er zeigt Fläche und Höhe zugleich und ist der Standard für plattierte Hauptgerichte.

Echtes Essen, keine Tricks

Motoröl statt Sirup, Rasierschaum statt Sahne, Kartoffelbrei statt Eis: Die bekannten Food-Stylist-Tricks stammen aus der Werbeproduktion. Für eine Speisekarte sind sie das falsche Werkzeug und rechtlich heikel.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) verbietet in Artikel 7 die Irreführung über die Eigenschaften eines Lebensmittels; Absatz 4 stellt ausdrücklich klar, dass das Verbot auch für die Werbung gilt. Parallel dazu ist nach § 5 UWG irreführend, wer unwahre Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware einschließlich ihrer Beschaffenheit macht. Ein Foto ist eine solche Angabe.

Für Gastronomie heißt das: echtes, servierbares Essen, plattiert für die Kamera, aber jederzeit essbar. Kein Handicap, sondern ein Verkaufsargument: Was auf dem Bild steht, steht später auf dem Tisch.

Quelle: Art. 7 LMIV, VO (EU) 1169/2011 (EUR-Lex) · § 5 UWG

Was Fotos auf der Speisekarte bewirken

Hou, Yang und Sun untersuchten 2017 im International Journal of Hospitality Management (Band 60, Seiten 94 bis 103), wie Fotos auf der Speisekarte wirken. Bei Gerichten mit klaren, beschreibenden Namen heben Fotos Einstellung, Zahlungsbereitschaft und Kaufabsicht. Bei mehrdeutig benannten wirken sie nur bei einem Teil der Gäste positiv. Bei visuell orientierten Gästen können sie sogar schaden.

Fotos wirken also nicht pauschal, und damit ist „Fotos ja oder nein" die falsche Frage. Bild und Benennung gehören zusammen gedacht: Ein Foto ersetzt keinen Namen, der offenlässt, was auf den Teller kommt, und ein präziser Name macht das Foto nicht überflüssig. Für die Karte heißt das, beides in einem Zug zu entscheiden, statt Fotos nachträglich über eine bestehende Karte zu legen.

Quelle: Hou, Yang & Sun, Int. J. of Hospitality Management 60 (2017), S. 94 bis 103

Der Ablauf im laufenden Betrieb

Ein Restaurant ist kein Studio, sondern ein Betrieb mit Öffnungszeiten. Es gibt drei Zeitfenster: vor dem Service läuft die Vorbereitung ohne den Druck des Betriebs; während des Service entstehen die lebendigsten Bilder unter dem größten Stress; im geschlossenen Haus ist die Kontrolle maximal.

Das Interieur wird zuerst fotografiert, solange alles sauber und aufgeräumt ist. Für die Gerichte braucht es einen festen Ansprechpartner aus der Küche, der die Reihenfolge taktet. Sonst kommen die Teller schneller, als die Kamera frei wird, und stehen tot, bevor sie im Bild sind. In der Küche gilt: nah genug für echte Action, ohne im Weg zu stehen.

Nutzungsrechte und Kanäle

Wer die Bilder wo verwenden darf, regelt § 31 UrhG. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung, ohne andere davon auszuschließen; das ausschließliche Recht schließt alle anderen aus. Beide lassen sich räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken. Für Gastronomie sinnvoll ist eine Regelung, die alle eigenen Kanäle abdeckt: Google Business Profile, Lieferplattformen, Instagram, eigene Website und gedruckte Karte. Vereinbart wird das vor dem Termin.

Quelle: § 31 UrhG

Häufige Fragen zur Foodfotografie

Was kostet ein Food-Shooting?

Das hängt am Umfang: Anzahl der Gerichte, ob Interieur, Team und Küche dazukommen, wie viele Setups und Perspektiven nötig sind, die Bearbeitungstiefe, ob im laufenden Betrieb oder im geschlossenen Haus fotografiert wird, und der vereinbarte Umfang der Nutzungsrechte. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch und Sie erhalten ein Angebot, das genau Ihren Fall abbildet.

Reichen gute Handyfotos nicht?

Für eine schnelle Story oft ja, für die Speisekarte selten. Dafür gibt es drei technische Gründe. Der Blitz sitzt bauartbedingt neben der Linse; Licht aus Kamerarichtung löscht die Schatten und macht das Gericht flach. Restaurants haben Mischlicht aus Kunstlicht (rund 2.700 Kelvin) und Tageslicht (rund 5.500 Kelvin), das kein einzelner Weißabgleich gleichzeitig korrigiert. Das Handy backt diesen Weißabgleich fest ins JPEG, während ein RAW die Korrektur später zulässt. Und Google verlangt für Fotos im Unternehmensprofil ausdrücklich scharfe, gut belichtete Bilder ohne erhebliche Bearbeitungen oder übermäßige Filter: Der Schnappschuss fällt damit ebenso durch wie seine Rettung per Filter.Quelle: Google: Fotorichtlinien für das Unternehmensprofil

Wird bei den Aufnahmen getrickst? Ist das noch mein Essen?

Es ist Ihr Essen. Die bekannten Tricks aus der Werbeproduktion (Motoröl statt Sirup, Rasierschaum statt Sahne, Kartoffelbrei statt Eis) sind für eine Speisekarte das falsche Werkzeug und rechtlich heikel: Artikel 7 Absatz 4 LMIV erstreckt das Irreführungsverbot ausdrücklich auf die Werbung, und nach § 5 UWG ist irreführend, wer unwahre Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware einschließlich ihrer Beschaffenheit macht. Fotografiert wird deshalb echtes, servierbares Essen: plattiert für die Kamera, aber jederzeit essbar.Quelle: Art. 7 LMIV, VO (EU) 1169/2011 (EUR-Lex)

Bringen Fotos auf der Speisekarte wirklich mehr Bestellungen?

Nicht pauschal, und das ist die ehrlichere Antwort. Belastbar ist dazu Hou, Yang und Sun (2017, International Journal of Hospitality Management 60, S. 94 bis 103): Bei Gerichten mit klaren, beschreibenden Namen heben Fotos Einstellung, Zahlungsbereitschaft und Kaufabsicht. Bei mehrdeutig benannten Gerichten wirken sie dagegen nur bei einem Teil der Gäste positiv, und bei visuell orientierten Gästen können sie sogar schaden. Fotos wirken also selektiv: Bild und Benennung gehören zusammen gedacht, statt Fotos nachträglich über eine bestehende Karte zu legen.Quelle: Hou, Yang & Sun, Int. J. of Hospitality Management 60 (2017), S. 94 bis 103

Welche Perspektive passt zu welchem Gericht?

Drei Perspektiven decken die Gastronomie ab. Top-Down aus 90 Grad für flache Gerichte, deren Detail von oben liegt: Pizza, Suppen, Pasta, Salate, Tafelszenen. Eye-Level aus 0 Grad für gestapelte Gerichte, bei denen die Schichtung die Aussage ist: Sandwiches, Burger, Drinks, Flaschen, Torten. Für Suppe ist die Perspektive untauglich, man sieht nur die Schüsselwand. Und 45 Grad, die Perspektive des Gastes, der sich zum Essen hinsetzt: der Standard für plattierte Hauptgerichte. Die Leitfrage ist keine Regel, sondern: Welche der drei zeigt die Details dieses Gerichts am besten?

Muss das Restaurant für das Shooting schließen?

Nicht zwingend. Es gibt drei Zeitfenster: vor dem Service, wenn die Vorbereitung läuft, aber der Druck des Betriebs fehlt; während des Service, was die lebendigsten und zugleich stressigsten Bilder ergibt; und im geschlossenen Haus, wo die Kontrolle maximal ist. Welches passt, entscheidet Ihr Betrieb, nicht die Kamera. Das Interieur wird in jedem Fall zuerst fotografiert, solange alles sauber und aufgeräumt ist.

Wie viele Gerichte schaffen wir an einem Tag?

Das hängt weniger an der Kamera als an der Küche. Entscheidend sind die Zubereitungszeit je Gericht, wie viele Gerichte sich ein Setup teilen, wie oft Licht und Perspektive wechseln, und wie schnell nachgeliefert wird, wenn ein Teller optisch nicht trägt. Deshalb wird die Reihenfolge vorher festgelegt: nach Setup gruppiert, nicht nach Speisekarte. Warme Gerichte haben ein kurzes Zeitfenster, Eis und Schaum fast keins.

Wer kocht und plattiert die Gerichte?

Ihre Küche. Niemand kennt die Gerichte besser, und nur so steht auf dem Bild, was später serviert wird. Plattiert wird allerdings für die Kamera, nicht für den Gast: sauberere Kanten, bewusst gesetzte Höhe, die schönste Seite nach vorn. Servierbar bleibt der Teller trotzdem. Ein fester Ansprechpartner aus der Küche ist Pflicht. Ohne ihn kommen die Teller schneller, als die Kamera frei wird, und stehen tot, bevor sie im Bild sind.

Wem gehören die Fotos?

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, das Restaurant erhält Nutzungsrechte in vereinbartem Umfang. § 31 UrhG unterscheidet dabei zwei Formen: Das einfache Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung, ohne andere davon auszuschließen; das ausschließliche Recht schließt alle anderen aus. Welche Form sinnvoll ist, hängt davon ab, ob die Bilder ausschließlich Ihnen zur Verfügung stehen sollen. Geklärt wird das vor dem Termin, nicht danach.Quelle: § 31 UrhG

Dürfen wir die Bilder auf Lieferplattformen, Google und Instagram nutzen, und wie lange?

Ja, sofern die Nutzungsrechte das abdecken. Nach § 31 UrhG lassen sich Nutzungsrechte räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränken. Genau deshalb gehört vorher festgelegt, welche Kanäle und welcher Zeitraum eingeschlossen sind. Für Gastronomie sinnvoll ist eine Regelung, die sämtliche eigenen Kanäle abdeckt: Google Business Profile, Lieferplattformen, Instagram, eigene Website und die gedruckte Speisekarte. Wird das nicht geregelt, fällt es genau dann auf, wenn ein neuer Kanal dazukommt.Quelle: § 31 UrhG